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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 23/89   

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https://dejure.org/1990,13644
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 23/89 (https://dejure.org/1990,13644)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.1990 - 18 L 23/89 (https://dejure.org/1990,13644)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 18 L 23/89 (https://dejure.org/1990,13644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einstellung eines Krankenpflegers; Zustimmung zur Übertragung der Tätigkeit einer Hauptwache auf einen Krankenpfleger; Zustimmung zur Höhergruppierung eines Krankenpflegers; Recht der Personalvertretung, die Eignungsbeurteilung der Dienststelle im Rahmen einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung eines Krankenpflegers; Zustimmung zur Übertragung der Tätigkeit einer Hauptwache auf einen Krankenpfleger; Zustimmung zur Höhergruppierung eines Krankenpflegers; Recht der Personalvertretung, die Eignungsbeurteilung der Dienststelle im Rahmen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 23/89
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - DVBl. 1986, 952 ff.) und des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 19. August 1987 - 18 OVG L 17/86 - und vom 21. März 1990 - 18 OVG L 12/88 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 12/88

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrates; bstellen auf die

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 23/89
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - DVBl. 1986, 952 ff.) und des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 19. August 1987 - 18 OVG L 17/86 - und vom 21. März 1990 - 18 OVG L 12/88 -).
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